VentureX Team GbR | Academy-Lehrgänge | Fassung vom 28.10.2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter und Vertragspartner ist die VentureX Team GbR mit Sitz in Hamburg, vertreten durch die allein vertretungsberechtigte Gesellschafterin Stephanie Iraschko-Luscher. Geschäftsanschrift: Goldmariekenweg 7, 22457 Hamburg, Deutschland. Kontakt für Buchungen und Vertragsfragen: team@bundesverband.ai.
Diese Bedingungen gelten für die in der jeweiligen Buchung bezeichneten Academy-Lehrgänge. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, die für ihre gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit buchen. Buchungen zu privaten Zwecken sind nicht vorgesehen. Wer für ein Unternehmen handelt, muss zum Abschluss der Buchung befugt sein. Angestellte können im Namen ihres Arbeitgebers buchen, wenn sie dazu bevollmächtigt sind.
Der Bundesverband für KI-Transformation e.V. und die VentureX Team GbR sind rechtlich getrennte Organisationen. Die Bezeichnung VENTURE AI ACADEMY und ein Pro-Mitgliedernachlass ändern den Vertragspartner nicht. Der Verband wird durch die Buchung nicht Vertragspartner des Lehrgangs.
2. Leistungsumfang und Abschluss
Zum Vertrag gehören diese Bedingungen, die bei der Buchung geltende Leistungsbeschreibung und die Angaben zum gewählten Durchgang. Dazu zählen Inhalt, Unterrichtsform, Termine, Umfang, Preis, technische Voraussetzungen und die Voraussetzungen für einen angekündigten Abschluss. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
Die GbR erbringt die vereinbarten Unterrichts- und Organisationsleistungen und kann dafür qualifizierte Dozierende einsetzen. Ein wirtschaftlicher Erfolg im Unternehmen oder ein Prüfungserfolg wird nicht zugesagt. Ein angekündigtes Zertifikat setzt die vor der Buchung mitgeteilten Teilnahme- und Prüfungsanforderungen voraus. Art und Aussteller des Abschlusses sowie die dazugehörigen Teilnahme- und Prüfungsanforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des gebuchten Lehrgangs. Ein Zertifikat ist nur dann ein Hochschulzertifikat, wenn dies für das konkrete Angebot ausdrücklich angegeben ist.
Ein Anspruch auf Aufzeichnungen oder eine spätere Wiederholung versäumter Unterrichtseinheiten besteht nur, wenn dies ausdrücklich zum gebuchten Leistungsumfang gehört. Eine Aufzeichnung des Unterrichts und die Freigabe von Aufzeichnungen werden mit diesen Bedingungen nicht pauschal vereinbart.
3. Buchung und Vertragsschluss über Stripe
Vor Abschluss der Buchung wählt der Kunde den Lehrgang, den Durchgang und den regulären oder den Pro-Preis. Der zugehörige Stripe-Zahlungslink zeigt den ausgewählten Preis und die anfallenden Steuern. Der Kunde prüft seine Angaben und bestätigt, dass er für ein Unternehmen oder für seine selbstständige berufliche Tätigkeit bestellt.
Das für den konkreten Durchgang bereitgestellte Buchungsangebot nimmt der Kunde durch die zahlungspflichtige Bestellung und den erfolgreichen Zahlungsabschluss im Stripe-Checkout an. Damit kommt der Vertrag mit der GbR zustande. Eine abgebrochene oder fehlgeschlagene Zahlung begründet keine abgeschlossene Buchung. Bei Zahlungsarten mit verzögerter Bestätigung ist der Vertragsschluss an die erfolgreiche Zahlungsbestätigung geknüpft. Der Kunde erhält die Buchungs- und Zahlungsinformationen elektronisch.
Ein Zahlungslink gilt für einen Platz und eine teilnehmende Person. Eine Bestellung mehrerer Plätze bedarf eines gesonderten Angebots. Wenn Rechnungskunde und teilnehmende Person voneinander abweichen, teilt der Kunde der GbR den Namen und die geschäftliche E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit. Eine bloße Nennung als Teilnehmer macht diese Person nicht zum Zahlungsschuldner.
4. Preise, Umsatzsteuer und Zahlung
Es gilt der beim Abschluss der Buchung für den gewählten Durchgang angezeigte Preis. Nettopreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer. Der Stripe-Checkout weist vor der Zahlung den Gesamtbetrag aus. Die steuerliche Behandlung kann insbesondere bei grenzüberschreitenden Geschäftskundenbuchungen von einer inländischen Buchung abweichen.
Die Zahlung erfolgt über die im Stripe-Checkout angebotenen Zahlungsarten. Soweit keine abweichende Vereinbarung oder zwingende gesetzliche Vorgabe besteht, wird der angezeigte Gesamtbetrag bei der Buchung bezahlt. Die GbR stellt die Rechnung elektronisch über Stripe bereit. Der Kunde hält seine Rechnungs- und Kontaktdaten aktuell.
5. Pro-Mitgliedernachlass und nachträgliche Prüfung
Ein Pro-Mitgliedernachlass gilt nur, wenn ihn das konkrete Lehrgangsangebot vorsieht. Seine Höhe richtet sich nach diesem Angebot. Es besteht kein lehrgangsübergreifend einheitlicher Nachlass. Maßgeblich für die Berechtigung ist eine aktive Pro-Mitgliedschaft im Bundesverband für KI-Transformation e.V. zum Zeitpunkt der verbindlichen Buchung.
Bei Firmenbuchungen muss die Rechnungsempfängerin selbst aktives Pro-Mitglied sein. Die persönliche Pro-Mitgliedschaft eines Mitarbeiters berechtigt dessen Arbeitgeber nicht automatisch zum Pro-Preis. Bei einer Buchung für die eigene selbstständige Tätigkeit muss sich die Pro-Mitgliedschaft eindeutig dem buchenden Selbstständigen zuordnen lassen.
Wer zum Pro-Preis bucht, bestätigt im Checkout die bestehende Berechtigung. Der Nachlass wird sofort berücksichtigt. Diese Selbstauskunft ersetzt die anschließende persönliche Prüfung durch die GbR nicht. Der Kunde stellt auf begründete Nachfrage die für die Zuordnung erforderlichen Angaben oder einen geeigneten Nachweis bereit. Weitere Angaben zur Datenverarbeitung stehen in den gesonderten Datenschutzhinweisen.
Ergibt die Prüfung, dass zum Buchungszeitpunkt keine Berechtigung bestand, erläutert die GbR dem Kunden das Ergebnis und gibt ihm Gelegenheit zur Klärung oder Vorlage eines Nachweises. Fehlende oder mehrdeutige Angaben allein werden nicht ohne Rückfrage als Beleg einer fehlenden Mitgliedschaft behandelt.
Fehlt die Berechtigung, schuldet der Kunde zusätzlich ausschließlich die Differenz zwischen dem bei seiner Buchung geltenden regulären Preis und dem bereits berechneten Pro-Preis einschließlich der darauf anfallenden Umsatzsteuer. Die GbR stellt diese Differenz gesondert in Rechnung. Die Nachberechnung ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung fällig. Eine Strafgebühr oder zusätzliche Bearbeitungspauschale fällt nicht an. Es erfolgt keine automatische zusätzliche Belastung des bei Stripe verwendeten Zahlungsmittels.
6. Teilnahme und technische Voraussetzungen
Der Kunde sorgt dafür, dass die teilnehmende Person die in der Leistungsbeschreibung genannten fachlichen und technischen Voraussetzungen erfüllt. Für Online-Unterricht sind insbesondere ein geeignetes Endgerät, eine stabile Internetverbindung und die für die angekündigte Plattform erforderliche Ausstattung nötig. Für die Lernorganisation setzen wir Mighty Networks ein; Online-Sitzungen finden über Google Meet oder Microsoft Teams statt. Welche Anwendung für einen Termin genutzt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Einladung. Besondere zusätzliche Software oder zusätzliche Kosten gehören nur zum Vertrag, wenn sie vor der Buchung ausdrücklich genannt sind.
Zugangslinks und persönliche Lernkonten dürfen nicht unbefugt weitergegeben oder von mehreren Personen für denselben gebuchten Platz genutzt werden. Teilnehmende beachten die Rechte anderer und geben keine personenbezogenen Daten, Geschäftsgeheimnisse oder fremden geschützten Inhalte ohne ausreichende Berechtigung in Übungen oder KI-Werkzeuge ein.
7. Ersatzteilnahme, Rücktritt und Kündigung
Der Kunde kann vor Lehrgangsbeginn eine geeignete Ersatzperson aus seinem Unternehmen benennen, sofern diese die veröffentlichten Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Die GbR erhebt dafür keine Bearbeitungspauschale. Bei einem Wechsel des Rechnungskunden bedarf es einer gesonderten Vereinbarung; eine mögliche Pro-Berechtigung wird dabei erneut geprüft.
Für Rücktritt und Kündigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eine zusätzliche vertragliche Stornostaffel wird mit diesen Bedingungen nicht vereinbart. Bitte teilen Sie eine beabsichtigte Absage frühzeitig unter team@bundesverband.ai mit. Soweit nach den gesetzlichen Vorschriften trotz Nichtteilnahme ein Vergütungsanspruch verbleibt, werden insbesondere ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendungen der frei gewordenen Kapazität berücksichtigt.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund und andere zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Die Beschränkung auf Geschäftskunden hebt besondere gesetzliche Schutzvorschriften, insbesondere ein im Einzelfall anwendbares Fernunterrichtsschutzgesetz, nicht auf.
8. Änderungen und Ausfall
Wird eine vereinbarte Unterrichtseinheit durch den Ausfall eines Dozenten oder eine andere von der GbR nicht vermeidbare Störung unmöglich, informiert die GbR die Kunden und bietet eine zumutbare Ersatzleistung oder einen Ersatztermin an. Wesentliche Änderungen des Leistungsinhalts oder des gebuchten Zeitrahmens bedürfen der Zustimmung des Kunden. Ein beliebiger Austausch des Lehrgangs oder eine einseitige Preisänderung sind nicht vorgesehen.
Kann die GbR den Lehrgang endgültig nicht erbringen, erstattet sie die hierfür erhaltene Vergütung. Bei einem endgültigen Teilausfall erfolgt die Abrechnung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Andere gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt. Eine Mindestteilnehmerzahl berechtigt die GbR nur dann zur Absage, wenn diese Möglichkeit und eine konkrete Absagefrist vor der Buchung gesondert vereinbart wurden.
9. Unterlagen, Vertraulichkeit und Aufzeichnungen
Die Teilnehmenden dürfen überlassene Unterrichtsunterlagen für ihre persönliche berufliche Weiterbildung und die eigene Umsetzung des Gelernten verwenden. Rechte zur öffentlichen Verbreitung, zum Verkauf oder zur Durchführung eigener Schulungen mit fremden Unterlagen werden dadurch nicht eingeräumt. Gesetzlich zulässige Nutzungen bleiben unberührt.
Vertrauliche Informationen anderer Teilnehmender und Unternehmen dürfen nicht ohne Berechtigung außerhalb des Lehrgangs verwendet oder weitergegeben werden. Eigene Aufnahmen, Mitschnitte und automatisierte Transkriptionen sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung aller betroffenen Personen und unter Beachtung der geltenden Rechte zulässig. Eine Buchung erteilt keine Werbe- oder Veröffentlichungsfreigabe für Bild, Stimme, Namen oder Arbeitsergebnisse.
10. Datenschutz und gesetzliche Rechte
Die GbR erläutert die Verarbeitung personenbezogener Daten in ihren Datenschutzhinweisen für Academy-Buchungen und Lehrgangsteilnahme. Auch die Kooperationspartner des gebuchten Lehrgangs erhalten Teilnehmerdaten, soweit diese für ihre Aufgaben bei der Organisation, Durchführung, Betreuung, Prüfung oder Zertifikatsausstellung erforderlich sind. Dazu können Name, geschäftliche Kontaktdaten, Unternehmenszugehörigkeit sowie erforderliche Teilnahme- und Leistungsnachweise gehören. Die Datenschutzhinweise erläutern Empfänger, Zwecke und Rechtsgrundlagen. Eine pauschale Freigabe zur Werbung oder zur Nutzung für eigene Angebote der Partner ist damit nicht verbunden.
Für Pflichtverletzungen und Ansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Diese Bedingungen enthalten keine zusätzliche Haftungsbegrenzung. Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender gesetzlicher Vorschriften. Ein besonderer Gerichtsstand wird mit diesen Bedingungen nicht vereinbart.