EXCELLENCE AWARD 2026

Grow by lifting others

Der Venture AI Excellence Award des Bundesverbands für KI‑Transformation e.V. zeichnet Expert:innen, Startups und Unternehmen aus, die mit nachweislicher Qualität und Wirkung an der KI‑Transformation des Mittelstands arbeiten.

Wir kuratieren die exzellentesten Köpfe und Lösungen, damit mittelständische Unternehmen schneller zu vertrauenswürdigen KI‑Partnern finden und ihre digitale Souveränität stärken.

Der Mittelstand weiß, dass er ohne Künstliche Intelligenz an Tempo verliert. Die meisten Unternehmen haben längst verstanden, dass Prozesse, Geschäftsmodelle und Produkte durch KI neu gedacht werden müssen. Trotzdem zögern viele beim Einstieg in konkrete Projekte.

Der Grund ist selten fehlender Wille sondern fehlende Klarheit. Der Markt für KI‑Lösungen ist unübersichtlich, Kompetenz ist schwer zu bewerten und echte Qualität auf den ersten Blick kaum erkennbar. Wer sich heute als „KI‑Experte“ oder „AI Solution Provider“ bezeichnet, ist noch lange nicht in der Lage, ein mittelständisches Unternehmen verantwortungsvoll und wirksam zu begleiten.

Genau hier setzt der Excellence Award an. Er schafft Orientierung in einem Markt, in dem Zuverlässigkeit und Substanz nicht mehr allein an Marketingversprechen gemessen werden können.

Qualitätssiegel

Der Venture AI Excellence Award ist das Qualitätssiegel des Bundesverbands für KI‑Transformation e.V. für nachweislich exzellente KI‑Partner.

Ausgezeichnet werden Menschen und Organisationen, die nicht nur über KI sprechen, sondern in der Praxis liefern.

Wir unterscheiden drei Award‑Linien:

  • Expert Excellence Award
    Für herausragende KI‑Expert:innen und Advisor, die mittelständische Unternehmen strategisch und fachlich auf Top‑Niveau begleiten.
  • Startup Excellence Award
    Für innovative Startups, die mit KI‑Lösungen oder KI‑Services echten Mehrwert und neue Use Cases schaffen.
  • Corporate Excellence Award
    Für etablierte Unternehmen, die als AI Solution oder AI Service Provider den Mittelstand zuverlässig und skalierbar unterstützen.

Grundprinzip:
Belegte Wirkung. Hohe fachliche Qualität. Verantwortungsvoller Umgang mit Daten.
Klare Haltung zur digitalen Souveränität.

Qualifizierte Bewerbung

Expert:innen, Startups und Unternehmen melden ihr Interesse und reichen eine strukturierte Bewerbung ein.

  • Leistungsprofil
  • Referenzprojekte
  • Ansprechpersonen
  • Angaben zu Datenverantwortung und Governance

Was wir prüfen
Das Team des Bundesverbands prüft, ob die Bewerbung vollständig und plausibel ist, grundlegende Mindestkriterien erfüllt und ein realer Bezug zur KI‑Transformation des Mittelstands besteht.

Wie wir prüfen
Wir führen eine formale Vorprüfung durch und klären bei Bedarf offene Punkte per Rückfrage. Nur qualifizierte Bewerbungen werden an die Jury zur fachlichen Bewertung weitergegeben.

Fachliche Prüfung durch unabhängige Jury

Im zweiten Schritt bewertet eine unabhängige Jury aus Praxis, Technologie, Forschung und Mittelstand die eingereichten Bewerbungen.

Bewertungskriterien:

  • nachweisbare Kundenerfolge
  • fachliche und technologische
  • Exzellenz
  • Umsetzungsstärke
  • Mittelstands‑Fit
  • Umgang mit Daten, Sicherheit und Regulierung

Übergreifende Bewertungsdimensionen:

  • Datenschutz & Compliance
  • Ethik
  • Nachhaltigkeit
  • Reifegrad / Erfahrung

Wie wir prüfen
Die Jury bewertet evidenzbasiert auf Grundlage der eingereichten Informationen und Nachweise. Wenn nötig, werden Referenzen vertieft oder Gespräche zur Einordnung geführt.

Vergabe des Awards und jährliche Re‑Kuratierung

Erfüllt eine Bewerbung die Anforderungen, verleiht der Bundesverband den passenden Award:

  • Expert Excellence Award
  • Startup Excellence Award
  • Corporate Excellence Award

Die Ausgezeichneten erhalten das offizielle Siegel, Zertifikat des Bundesverbandes, Sichtbarkeit als kuratierte Partner und Zugang zum Netzwerk des Bundesverbandes.

Jährliche Re‑Kuratierung
Damit der Award dauerhaft Orientierung bietet, wird die Auswahl regelmäßig überprüft: Ausgezeichnete aktualisieren ihre Angaben, und bei relevanten Änderungen oder Rückfragen vertiefen wir die Einordnung. So bleibt die Aussagekraft des Siegels aktuell und verlässlich.

Kooperationspartner

Die Jury

Kuratoren

Teilnahmebedingungen

Ziel des Awards ist es, herausragende, verantwortungsvolle, datenschutzkonforme und nachhaltige sowie faire und skalierbare KI-Lösungen und -Services sowie besondere Beiträge von KI-Expert:innen sichtbar zu machen und zu fördern.

§ 1 Veranstalter
Alleiniger Veranstalter ist der Bundesverband für KI-Transformation e.V., Leopoldstraße 31 80802 München

§ 2 Teilnahmeberechtigung
1. Teilnahmeberechtigt sind in 3 Kategorien:

  • Startups, die Produkte, Plattformen oder Services im Bereich Künstliche Intelligenz entwickeln, einsetzen, erforschen oder anbieten,
  • Etablierte Unternehmen (Corporates), die KI-Lösungen oder KI-Services entwickeln, einsetzen oder anbieten,
  • KI-Expert:innen / Einzelpersonen / Forschungsgruppen, die im Bereich KI forschen.

2. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Es sind nur Unternehmen und Personen mit Sitz in Deutschland teilnahmeberechtigt.

3. Mitarbeitende des Veranstalters sowie Personen, die unmittelbar mit der Durchführung des Awards betraut sind, sind regelmäßig von der Teilnahme ausgeschlossen.

§ 3 Kriterien der Bewertung

1. Nachfolgende Kriterien werden bewertet:

  • Vertrauenswürdigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Datenschutzkonformität
  • Compliance
  • Fairness
  • Nicht-Diskriminierung
  • Transparenz
  • Skalierbarkeit
  • Praxisrelevanz
  • Angaben zum Einsatzbereichs
  • Risikoanalyse
  • Menschliche Aufsicht
  • Nachhaltigkeit
  • Innovationsgrad

2. Diese Kriterien werden unabhängig von der Art der KI und unabhängig davon, ob sie entwickelt, angewandt, erforscht oder angeboten wird, bewertet.

3. Eine Prüfung oder Validierung der technischen Sicherheit, Fehlerfreiheit oder Rechtmäßigkeit der eingereichten KI-Systeme erfolgt nicht.

§ 4 Voraussetzungen der Einreichung

1. Das eingereichte Thema ist strukturiert und mit Nachweisen einzureichen:

  • Angaben zur Person bzw. Organisation,
  • Ansprechpartner
  • Beschreibung der eingereichten KI-Lösung bzw. des KI-Services,
  • Informationen zu Datenschutz & Compliance,
  • Informationen zu ethischen Aspekten,
  • Informationen zu Nachhaltigkeit und gesellschaftlichem Impact,
  • Angaben zu Reifegrad, Erfahrungen und Referenzprojekten,
  • Darstellung des Innovationsgrades.

2. Der Upload von ergänzenden Unterlagen (z.B. Präsentationen, Richtlinien, Referenzen, Konstruktionsdokumente, etc.) ist online über das Bewerbungsformular möglich.

3. Die Teilnehmer sind nicht verpflichtet, funktionsfähige Live-Systeme, Produktivumgebungen oder sonstige technische Zugänge bereitzustellen. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Grundlage der eingereichten Unterlagen, Beschreibungen, Demonstrationen oder ggf. bereitgestellter Testumgebungen.

4. Die eingereichten Dokumente sollen 30 Seiten nicht überschreiten.

5. Die Teilnehmenden sind dafür verantwortlich, dass alle gemachten Angaben vollständig und richtig sind.

6. Der Verband behält sich die Nachprüfung der gemachten Angaben jederzeit vor. Das Einreichen erfundener Projekte, Kennzahlen, Referenzen oder Nachweise ist unzulässig und führt zum sofortigen Ausschluss vom Award.

7. Pro teilnahmeberechtigte Einheit darf nur 1 Bewerbung eingereicht werden.

§ 5 Ausschlussgründe / Haftung der Teilnehmenden

1. Der Veranstalter kann Bewerbungen ausschließen, wenn:

  • nachweislich oder begründet anzunehmen ist, dass wesentliche Angaben falsch sind,
  • Rechte Dritter, gesetzliche Vorschriften oder regulatorische Vorgaben verletzt werden,
  • die Bewerbung diskriminierende, rechtswidrige oder ethisch nicht vertretbare Inhalte enthält.

2. Die Teilnehmenden haften dafür, dass sie an der Bewerbung teilnehmen dürfen und Rechte Dritter nicht entgegenstehen, z.B. Urheber-, Patent- und Markenrechte oder Persönlichkeitsrechte Dritter sowie Nutzungsrechte an der KI. Insoweit halten sie den Veranstalter von Ansprüchen Dritter frei.

§ 6 Bewertungsverfahren und Jury

1. Die Bewertung erfolgt anhand transparenter Kriterien. Soweit Begriffe wie „datenschutzkonform“, „vertrauenswürdig“ oder „verantwortungsvoll“ verwendet werden, bezieht sich dies insbesondere auf die Berücksichtigung der Anforderungen der DSGVO sowie, soweit anwendbar, der KI-Verordnung (EU AI Act), insbesondere im Hinblick auf Transparenz, Risikomanagement, menschliche Aufsicht und Datenqualität. „Nachhaltig und verantwortungsvoll“ umfasst insbesondere die Berücksichtigung gesellschaftlicher Auswirkungen, Fairness, Nichtdiskriminierung, Transparenz, menschliche Aufsicht, Reifegrad, Skalierbarkeit, Praxisrelevanz sowie einen reflektierten Umgang mit Risiken im Sinne vertrauenswürdiger KI.

2. Die Bewertung der eingereichten Bewerbungen erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren:

  • a) Vorauswahl (Pre-Screening) durch ein strukturiertes, automatisiertes
    Punktesystem (Score) auf Basis der im Online-Formular erfassten Angaben.
  • b) Qualitative Jurybewertung der Bewerbungen, die die definierten Mindestkriterien erfüllen.
  • c) Optional: Präsentation / Pitch und Rückfragen durch die Jury.

3. Das automatisierte Punktesystem bewertet insbesondere folgende Dimensionen:

  • Datenschutz & Compliance,
  • ethische Aspekte,
  • Nachhaltigkeitsaspekte,
  • Reifegrad und Erfahrungen im Hinblick auf die Lösung bzw. den Service.

4. Die Details des Scorings können den eingebundenen wissenschaftlichen Partnern zur Prüfung und Evaluation offengelegt werden.

5. Der Veranstalter beruft eine Jury, die aus Vertretungen von:

  • dem Veranstalter,
  • externen Fachleuten aus Wirtschaft, Praxis und Zivilgesellschaft,
  • sowie wissenschaftlichen Einrichtungen (z.B. Hochschulen, Forschungseinrichtungen)

6. bestehen kann. Die konkrete Besetzung wird vom Veranstalter festgelegt und kann von Jahr zu Jahr variieren. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zusammensetzung der Jury besteht nicht.

7. Die Jury entscheidet nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der kommunizierten Kriterien.

8. Entscheidungen der Jury sind endgültig. Eine Überprüfung der Bewertung findet nicht statt.

§ 7 Mindestkriterien und Score

1. Das Punktesystem erzeugt für jede Bewerbung einen Gesamtscore (z.B. zwischen 10 und 50 Punkten). Die genaue Berechnungslogik (Gewichtung der Dimensionen/Themen) wird dokumentiert.

2. Bewerbungen, die einen Mindestscore von [z.B. 30 von 50 Punkten] nicht erreichen, erfüllen die Mindestkriterien nicht und werden nicht für eine Auszeichnung berücksichtigt. Sie können ggf. lediglich für interne Lern- und Auswertungszwecke analysiert werden. Der Mindestscore wird im Vorhinein festgelegt.

§ 8 Preise und Werbung

1. Art und Umfang der Preise (z.B. Geldpreise, Sachleistungen, Beratungsleistungen, Sichtbarkeit in Medien) werden vom Veranstalter festgelegt und in der Ausschreibung zum jeweiligen Jahr veröffentlicht.

2. Die Gewinner:innen und ggf. nominierten Projekte werden nach Abschluss des Juryverfahrens durch den Veranstalter benachrichtigt.

3. Die Gewinner:innen sind berechtigt, nach Außen mit dem Siegel des Veranstalters und der Tatsache des Gewinns für eigene Zwecke zu werben.

§ 9 Nutzungsrechte an eingereichten Materialien

1. Die Teilnehmenden räumen dem Veranstalter mit Einreichung der Bewerbung ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes, unentgeltliches und übertragbares Nutzungsrecht an den eingereichten Materialien ein, beschränkt auf folgende Zwecke:

  • Durchführung, Dokumentation und Auswertung des Awards,
  • Berichterstattung über den Award und dessen Ergebnisse,
  • Vorstellung der nominierten und ausgezeichneten Projekte in Online- und Offline-Medien (z.B. Website, Social Media, Veranstaltungen, Broschüren).

2. Diese Rechteeinräumung umfasst auch das Recht zur Bearbeitung, Vervielfältigung und Veröffentlichung.

§ 10 Einwilligung zur Veröffentlichung

Die Veröffentlichung (z.B. auf der Website des Veranstalters, über Social Media und Pressemitteilungen) des Namens, des Vornamens, der Unternehmenszugehörigkeit sowie ggf. weiterer personenbezogener Angaben erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Teilnehmers. Dies gilt sowohl für die Veröffentlichung personenbezogener Daten der Gewinner:innen als auch im Zusammenhang mit der Veröffentlichung im Rahmen des Nutzungsrechts.

§ 11 Vertraulichkeit / Geschäftsgeheimnisse

1. Der Veranstalter, die Jury und eingebundene wissenschaftliche Partner behandeln die Bewerbungsunterlagen vertraulich und verwenden sie ausschließlich zum Zweck der Durchführung und Bewertung des Awards.

2. Die Teilnehmenden sollten keine streng vertraulichen Geschäftsgeheimnisse oder Informationen offenlegen, deren Veröffentlichung oder Kenntnisnahme durch Dritte Probleme bereiten könnte. Soweit dies dennoch erforderlich ist, obliegt es den Teilnehmenden, entsprechende Passagen in Dokumenten zu schwärzen oder zu anonymisieren.

§ 12 Kein Anspruch auf Auslobung / Absage /

1. Ein Anspruch auf Auslobung des Awards in der Zukunft besteht nicht.

2. Der Veranstalter kann den Award insbesondere aus wichtigem Grund ändern, verschieben oder absagen (z.B. bei zu geringer Anzahl geeigneter Bewerbungen oder bei höherer Gewalt).

§ 13 Datenschutz

1. Der Veranstalter wird die personenbezogenen Daten nur für Zwecke des Durchführung des Award-Verfahrens (Rechtsgrundlage: Vertrag / vorvertragliche Maßnahmen), Bewertung durch Jury und wissenschaftliche Partner (Rechtsgrundlage: überwiegende, berechtigte Interessen), Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation (Einwilligung) und Information über themenverwandte Veranstaltungen und Folgeformate (Einwilligung).

2. Bewerbungsdaten werden grundsätzlich für die Dauer des Awards verarbeitet und im Anschluss für einen Zeitraum von 3 Jahren aufbewahrt, um:

  • den Award und seine Ergebnisse zu dokumentieren,
  • Auswertungen und Berichte für interne Zwecke und wissenschaftliche Partner zu ermöglichen,
  • Folgeformate vorzubereiten.

3. Bewerbungen, die nicht ausgezeichnet werden, werden nach Ablauf dieses Zeitraums gelöscht oder anonymisiert, sofern dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigte Interessen (z.B. Verteidigung gegen Rechtsansprüche) entgegenstehen.

4. Daten zu ausgezeichneten Projekten und Personen können, soweit erforderlich, länger aufbewahrt werden, soweit dies für Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit und den langfristigen Nachweis des Awards geboten ist.

5. Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens wird ein automatisiertes Scoring genutzt, das anhand bestimmter Antworten (insbesondere zu Datenschutz, Ethik, Nachhaltigkeit und Reifegrad) eine Punktzahl (Score) berechnet.

  • Dieses Scoring dient der strukturierten Vorauswahl (Pre-Screening) und der Feststellung, ob Mindestkriterien erfüllt sind.
  • Es findet keine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit Rechtswirkung im Sinne des Art. 22 DSGVO statt; die endgültige Bewertung und Auswahl der Preisträger:innen erfolgt durch die Jury.

Wir fördern die wirtschaftliche, gesellschaftliche und technologische Transformation durch die konsequente Nutzung Künstlicher Intelligenz.