Satzung & Beitragsordnung

Satzung des Bundesverband für KI-Transformation e.V.

Diese Satzung wurde am 25. August 2025 erlassen.

§1 Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr

  1. Der Verein trägt den Namen „Bundesverband für KI-Transformation e.V.“
  2. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt nach der Eintragung den Zusatz „e.V.“.
  3. Der Verein hat seinen Sitz in Coburg.
  4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 Zweck des Vereins

  1. Der Bundesverband für KI-Transformation e.V. versteht sich als bundesweite Interessenvertretung im Bereich Künstliche Intelligenz (KI). Ziel des Vereins ist es, die Rahmenbedingungen für den Einsatz, die Entwicklung und die gesellschaftliche Integration von KI-Technologien in Deutschland nachhaltig zu verbessern und die KI-Transformation zu gestalten.
  2. Zu den Aufgaben des Bundesverbands gehören insbesondere:
    • Vernetzung von mittelständischen Unternehmen mit Expert:innen aus Forschung und Praxis, um KI-Potenziale zu identifizieren, konkrete Anwendungsfälle zu realisieren und den Austausch über Best Practices zu fördern
    • Aufbau und Pflege eines bundesweiten Netzwerks relevanter Akteure im Bereich Künstliche Intelligenz
    • Interessenvertretung gegenüber politischen Entscheidungsträgern, Behörden und Verbänden
    • Entwicklung von Positionspapieren, Empfehlungen und Stellungnahmen zur Regulierung und Förderung von KI
    • Organisation von Veranstaltungen, Fachkonferenzen, Arbeitsgruppen und Workshops zum fachlichen Austausch und zur Weiterentwicklung von KI-Themen
    • Förderung des Wissenstransfers zwischen Forschung, Wirtschaft und Bildungseinrichtungen
    • Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung über Chancen, Risiken und ethische Fragen im Zusammenhang mit KI
    • Durchführung von wissenschaftlichen Analysen im Bereich KI und Technologie
    • Entwicklung von Software, Hilfsmitteln und Analysewerkzeugen zur Unterstützung datenbasierter Entscheidungsprozesse
    • Organisation von Venture-Clienting
    • Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Organisationen, Unternehmen und Bildungseinrichtungen zur Förderung von Künstlicher Intelligenz
  • 3 Steuerbegünstigung

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. 

Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Ansprüche an das Vereinsvermögen. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

  • 4 Mitgliedschaft
  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt.
  2. Der Verein hat folgende Mitgliedsarten:
    • Ordentliche Mitglieder (im Folgenden „ordentliche Mitglieder“ genannt): Mitglieder, die aktiv am Vereinsleben teilnehmen und die Ziele des Vereins aktiv fördern. 
    • Fördermitglieder (im Folgenden „Fördermitglieder“ genannt): Natürliche oder juristische Personen, die den Verein finanziell unterstützen. 
    • Ehrenmitglieder: Personen, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. 
    • Gründungsmitglieder: (im Folgenden “Gründungsmitglieder” genannt) sind ordentliche Mitglieder.
    • Mitglieder (im Folgenden „Mitglieder“ genannt): Alle Mitgliederarten.
  3. Die Mitgliedschaft beginnt als Fördermitglied. Der Antrag ist an den Vorstand zu richten, der über die Aufnahme entscheidet. Nach einer Wartezeit von 12 Monaten kann die Fördermitgliedschaft in eine ordentliche Mitgliedschaft umgewandelt werden. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens drei ordentliche Mitglieder das Fördermitglied zur Aufnahme als ordentliches Mitglied vorschlagen und der Vorstand der Umwandlung zustimmt. § 4 Nr. 4 bleibt hiervon unberührt.
  4. Die Ehrenmitgliedschaft kann vom Vorstand verliehen werden.
  5. Für Mitglieder endet die Mitgliedschaft durch Austritt oder Ausschluss. 
    • Der Austritt kann nur zum Ende der Beitragsperiode mit einer Frist von drei Monaten erfolgen. Die Kündigung ist in Textform (auch per Email möglich) gegenüber dem Vorstand zu erklären.
    • Ein Mitglied kann per Beschluss vom Vorstand ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat, insbesondere seinen Beitragspflichten nicht nachkommt. Gegen den Beschluss kann das Mitglied die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet endgültig. Das Mitglied ist zu dieser Versammlung einzuladen und anzuhören.

§5 Beiträge

  1. Ordentliche und Fördermitglieder zahlen Beiträge gemäß der Beitragsordnung.
  2. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

§6 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  1. Der Vorstand
  2. Die Mitgliederversammlung
  3. Der Beirat (“Vize Presidents”)
  4. Die regionalen AI-Cluster
  5. Die Rechnungsprüfer

§7 Vorstand

  1. Der Verein hat einen Vorstand im Sinne des § 26 BGB.
  2. Der Vorstand besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden. 
  3. Der Vorstandsvorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein. Er hat Alleinvertretungsberechtigung.
  4. Neben dem Vorstand besteht ein erweiterter Vorstand. Dem erweiterten Vorstand gehören an: der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister. Der erweiterte Vorstand unterstützt den Vorstandsvorsitzenden bei der Führung der Vereinsgeschäfte. Er hat keine Vertretungsmacht im Sinne des § 26 BGB. Die Ernennung der erweiterten Vorstandsmitglieder erfolgt durch den Vorstand. Aufgaben, Rechte und Pflichten des erweiterten Vorstandes werden durch die Geschäftsordnung bestimmt (§ 7 Nr. 9).
  5. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.
  6. Die Bestellung und Abberufung des Vorstands erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung.
  7. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
  8. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus dem Amt, ist unverzüglich eine Mitgliederversammlung zur Neuwahl einzuberufen.
  9. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. 
  10. Der Vorstand kann einen hauptamtlichen Geschäftsführer ernennen. Mit dem hauptamtlichen Geschäftsführer ist ein Dienstvertrag abzuschließen. Die Vergütung muss angemessen sein. Die Ernennung eines Vorstandsmitglied als hauptamtlicher Geschäftsführer ist zulässig. Insoweit muss im Dienstvertrag geregelt werden, was zur ehrenamtlichen und zur hauptamtlichen Tätigkeit zählt. 
  11. Der Vorstand kann beschließen, dass die Anfangsinvestitionen der Gründungsmitglieder zurückgezahlt werden, bis der Verein finanziell selbstständig agieren kann.
  12. Durch Satzungsänderung kann die Mitgliederversammlung die Anzahl der Vorstandspersonen und deren Verantwortlichkeiten ändern.

§8 Mitgliederversammlung

  1. Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. 
  2. Zur ordentlichen Mitgliederversammlung (Hybrid, Online oder Präsenz) werden alle Mitglieder vom Vorstandsvorsitzenden unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung mindestens vier Wochen vorher schriftlich (auch per Email möglich) eingeladen. Sie tagt regelmäßig einmal im Jahr.
  3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (Hybrid, Online oder Präsenz) ist einzuberufen, wenn dies das Interesse des Vereins erfordert oder wenn mindestens 25% der ordentlichen Mitglieder dies schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen. Die Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich (auch per Email möglich) durch den Vorstand mit einer Frist von vier Wochen unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung. 
  4. Ordentliche Mitglieder haben Stimmrecht in der Mitgliederversammlung, Förder- und Ehrenmitglieder haben kein Stimmrecht.
  5. Die Mitgliederversammlung entscheidet insbesondere über:
    1. die Genehmigung der Jahresrechnung und des Jahresberichts
    2. die Entlastung des Vorstands
    3. die Wahl und Abberufung von Vorstandsmitgliedern
    4. die Festlegung der Mitgliedsbeiträge im Rahmen der Beitragsordnung
    5. den Erlass einer Versammlungsordnung
    6. die Bestellung und Abberufung von zwei Rechnungsprüfern
    7. Beschlussfassung über die Übernahme neuer Aufgaben oder den Rückzug aus Aufgaben seitens des Vereins
    8. den An- und Verkauf sowie die Belastung von Grundbesitz
    9. die Beteiligung an Gesellschaften
    10. die Aufnahme von Darlehen ab EUR 50.000
    11. Beschlussfassung über Satzungsänderungen
    12. Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins
  6. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen ordentlichen Mitglieder beschlussfähig.
  7. Ein Mitglied kann maximal drei Stimmen anderer ordentlicher Mitglieder durch schriftliche Bevollmächtigung vertreten.
  8. Beschlüsse werden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt, für § 8 Nr. 5 k.-l. gilt ⅔ Mehrheit. 
  9. Über die Beschlüsse und, soweit zum Verständnis über deren Zustandekommen erforderlich, auch über den wesentlichen Verlauf der Verhandlung, ist eine Niederschrift anzufertigen. Sie wird vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer unterschrieben.
  10. Zwei Rechnungsprüfer werden von der Mitgliederversammlung bestellt. Sie prüfen die Buchführung des Vereins und berichten der Mitgliederversammlung.

§9 Beirat / AI Cluster

  1. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Aufnahme von Vize Presidents (Ehrenmitglieder) als Beirat und über AI Cluster als unselbstständige regionale Fachgremien.
  2. Der Beirat berät Vereinsgremien, insbesondere den Vereinsvorstand. Er hat eine repräsentative Aufgabe und ist auch für die Gewinnung und Pflege von wichtigen Außenkontakten zuständig.
  3. Die regionalen AI Cluster sollen regionale Netzwerke, insbesondere mit dem Mittelstand aufbauen, um die Hemmschwellen des Mittelstands zur KI Transformation zu reduzieren, aber auch um den Verband regional zu repräsentieren.

§10 Aufwendungsersatz

  1. Mitglieder, die vom Vorstand beauftragt wurden, satzungsgemäße Aufgaben zu erfüllen, haben Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Verein entstanden sind. 
  2. Der Vorstand wird eine entsprechende Aufwendungsersatzordnung erlassen.

Beschlossen durch die Gründungsversammlung in Coburg am 25.08.2025.

 

Beitragsordnung des Bundesverbandes für Künstliche Intelligenz (gemäß § 4 der Satzung)

§ 1 Geltungsbereich
Diese Beitragsordnung regelt die Höhe, Fälligkeit und Zahlungsweise der Mitgliedsbeiträge. Sie wurde durch die Mitgliederversammlung beschlossen und ist Bestandteil der Aufnahmebedingungen des Vereins.

§ 2 Beitragspflicht
(1) Jedes ordentliche Mitglied und jedes Fördermitglied ist verpflichtet, einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
(2) Ehrenmitglieder sind gemäß § 4 der Satzung von der Beitragspflicht befreit.

§ 3 Beitragshöhe
(1) Die Höhe des Mitgliedsbeitrags richtet sich nach der jeweils gültigen Beitragsübersicht, die durch die Mitgliederversammlung beschlossen wird.
(2) Der Vorstand kann in begründeten Fällen Beitragsermäßigungen oder Sonderregelungen beschließen.

§ 4 Fälligkeit
(1) Der Mitgliedsbeitrag ist als Jahresbeitrag zum 01. Januar eines jeden Kalenderjahres im Voraus fällig.
(2) Bei Eintritt im laufenden Jahr ist der volle Jahresbeitrag unmittelbar nach Aufnahme zu zahlen, unabhängig vom Eintrittsmonat. Eine anteilige Berechnung erfolgt nicht.
(3) Die Beitragspflicht bleibt bis zur rechtswirksamen Beendigung der Mitgliedschaft bestehen.

§ 5 Zahlungsweise
Der Mitgliedsbeitrag ist per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto des Vereins zu entrichten. Eine Barzahlung ist ausgeschlossen.

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung nur zum Ende der Beitragsperiode möglich. Sie muss in Textform erfolgen und dem Vorstand spätestens drei Monate vor Jahresende vorliegen.

Wir fördern die wirtschaftliche, gesellschaftliche und technologische Transformation durch die konsequente Nutzung Künstlicher Intelligenz.